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Kostenfreie Arbeitsrechtsberatung

Wie schwierig die die Orientierung im Arbeitsrecht ist, überrascht die meisten Menschen, wenn sie sich erstmals mit einem speziellen arbeitsrechtlichen Problem auseinandersetzen.

Da es in Deutschland bisher nicht gelang ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, wie es solche in anderen Staaten der EU schon lange gibt, müssen Arbeitsrechtler hier viel Aufwand betreiben. Um sich ein vollständiges Bild zu machen, ist es erforderlich etwa fünfzig Rechtsquellen zu beachten. Diese gelten hierarchisch und fangen bei den Richtlinien der EU an, setzen sich über das deutsche Grundgesetz, einzelnen gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsverordnungen fort und münden in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen und den Weisungsrechten der Arbeitgeber.

Daneben ist auch das Richterrecht zu berücksichtigen. Dieses Recht entsteht unabhängig von der Judikative, durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es muss trotz seiner juristischen Sonderstellung unbedingt in die Analyse von Fällen und die Prozessvorbereitung einfliessen. Wegen des Umfangs und der Besonderheiten des Arbeitsrechts ist es Arbeitnehmern in der Regel nicht möglich, sich ohne die Unterstützung von Fachanwälten optimal auf Konflikte mit Arbeitgebern vorzubereiten. Zwar ist es durchaus ratsam mit Internetrecherchen Informationen zu sammeln, aber die reichen normalerweise nicht aus, um den einzelnen Fall vollumfänglich einordnen zu können.

Die ArbeitnehmerHilfe Oldenburg und ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützten Arbeitnehmer mit einer unkomplizierten und kostenfreien Beratung. Mit unserer anwaltlichen Hilfe können Sie Ihre Situation und die sich daraus ergebenden juristischen Möglichkeiten gut einschätzen und nutzen. Sie erfahren, welche Rechtsquellen infrage kommen, wie Arbeitsgerichte in vergleichbaren Fällen entschieden haben und ob sie möglicherweise vom Günstigkeitsprinzip profitieren können. Wenn ein dem Ihren ähnlicher Fall bereits vor das Bundesarbeitsgericht gelangte, ist das Urteil eventuell bedeutsam um Ihre Aussichten abzuschätzen.

Thema Kündigung
Die psychischen Belastungen durch eine drohende oder vollzogene Kündigung durch den Arbeitgeber sind enorm. Vielen fällt es schwer in einer solchen dramatischen Situation den Überblick zu behalten und besonnen zu reagieren. In dieser schwierigen Situation ist es ratsam externe Hilfe zu nutzen. Wir sind in einem solchen Fall sofort für Sie da und werden alles Relevante prüfen. Zunächst stellt sich die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und weiter: Welchen Anspruch auf Resturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Sie noch? Wurden Sie ordentlich oder fristlos gekündigt? Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?

Thema Geld
Geld ist für viele ein heikles Thema, über das sie mit niemandem sprechen wollen, schon gar nicht mit dem Arbeitgeber. Aber was, wenn man das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber einem zu wenig Geld überweist? Keine Sorge, sie müssen das nicht direkt beim Arbeitgeber erfragen, sondern können das gerne bei uns im Büro errechnen lassen. Anhand des für Sie gültigen Tarifvertrages, sofern er für Sie gilt, finden wir heraus, ob Sie vertragsgerecht bezahlt werden.

Thema Mobbing
In anderen Ländern der EU gibt es längst Gesetze gegen Mobbing am Arbeitsplatz. Hier gibt es kein solches Gesetz, was bedeutet, dass Mobbing als solches, nicht strafbewehrt ist. Trotzdem gibt es die Möglichkeit gegen mobbende Vorgesetzte oder Kollegen vorzugehen, indem Sie deren strafbare oder beleidigenden Handlung aufzeichnen. Schreiben Sie über ein paar Wochen auf, von wem, wann und wie Sie rechtswidrig behandelt oder schikaniert wurden. Sofern über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten ein registrierbar war, gibt es die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Wir finden die Rechtsvorschriften heraus, anhand derer Sie sich wirksam und nachhaltig wehren können.

Thema Arbeitszeugnis
Der Gesetzgeber hat genau geregelt, wann ein Arbeitgeber Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, wie es formuliert sein muss und was nicht hineingeschrieben werden darf. Immer wenn ein Dienstverhältnis endet oder der Arbeitnehmer einen triftigen Grund nennt, muss ihm der Arbeitgeber ein abschließendes Arbeitszeugnis oder ein Zwischenzeugnis ausstellen.
Ein Arbeitszeugnis darf den Arbeitnehmer bei der Jobsuche nicht schaden und muss deshalb wohlwollend formuliert sein.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sind, werden wir prüfen, ob es mit den Vorschriften der Gewerbeordnung konform ist und den Erfordernissen der aktuellen Rechtsprechung genügt. Sie bekommen von uns eine rechtliche Einschätzung des Arbeitszeugnisses und zeigen Ihnen welche Änderungen Sie verlangen können.

Weitere Themen
Selbstverständlich gibt es noch viel weitere arbeitsrechtliche Themen, bei denen Ihnen unsere Anwälte mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sowohl bei kollektivrechtlichen Problemen, zum Beispiel der Gründung eines Betriebsrates, als auch bei allen individualrechtlichen Angelegenheiten, erhalten Sie Unterstützung von unseren Fachanwälten.  

Thema Mitwirkung
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie im Internet oder einer anderen Quelle auf das Urteil eines Arbeitsgerichts stoßen, dass auf Ihren Fall anwendbar scheint. Einer unserer Anwälte geht diesen Fall gerne gemeinsam mit Ihnen durch, um herauszufinden, ob er in Ihrer Sache nützt. Bei der ArbeitnehmerHilfe Oldenburg stehen Ihnen erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht bei allen arbeitsrechtlichen Themen beratend und unterstützend zur Seite.

ArbeitnehmerHilfe e.V. Oldenburg
Vermutlich haben Sie zunächst im Internet auf Anworten zu ihrer arbeitsrechtlichen Frage gesucht und auch nicht zu knapp gefunden. Oft stoßen die die Suchenden auf unsere Webseite und können dann eigentlich ihre Suche beenden. Wir helfen Ihnen dabei, aus der Vielzahl der Informationen, die für Sie relevanten auszuwählen.
Bei uns können Sie Anrufen, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Anliegen vortragen unt bekommen anschließend ein Einschätzung Ihres Falles und Antworten auf die wichtigsten Fragen. Das war eines unserer wichtigsten Ziele bei der Gründung der ArbeitnehmerHilfe Oldenburg.

Soforthilfe und Mitgliedschaft
Die telefonische Soforthilfe durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht steht allen Arbeitnehmern in Oldenburg und Umgebung kostenlos zur Verfügung. Sollte sich diese Soforthilfe als nicht ausreichend erweisen, können Sie anschließend unserem Verein beitreten.
Sie können das Beitrittsformular bei uns im Büro oder online ausfüllen und sind dadurch Mitglied unseres starken Vereins. Unmittelbar danach können Sie die Angebote unseres Vereins sofort, ohne Wartezeit vollumfänglich nutzen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro pro Kalenderjahr.



Fachanwalt Kronbichler erklärt den ArbeitnehmerHilfe e.V.


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