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Kündigungsschutz

Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung
Schnelle und sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gekündigt – was nun?
Am besten Sie rufen sofort bei uns an. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Oldenburg umgehend prüfen. Sie erhalten anschließend eine Einschätzung Ihres Falles und erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
Für Kündigungen hat der Gesetzgeber den Arbeitgebern einen äußerst strikten Rahmen gesetzt. Wurde dieser eventuell nicht eingehalten? Mit der Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Oldenburg werden Sie das schnell herausfinden. Sollte sich die Vermutung bestätigen, können Sie beim Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung oder die Zahlung einer hohen Abfindung klagen.

Drei-Wochen-Frist beachten!
Um auf die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu reagieren bleiben Ihnen exakt drei Wochen. Denn es gilt eine materielle Präklusion, womit ein bindende Handlungsfrist zum Einlegen von Rechtsmitteln bezeichnet wird. Wenn Sie diesen Termin versäumen, haben Sie anschließend keine Möglichkeit mehr, gegen Ihre Kündigung zu klagen.

Kostenlose Beratung
Alle Arbeitnehmer aus Oldenburg und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Oldenburg steht darüber hinaus, eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Oldenburg, zu.
Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Oldenburg werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Für einen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro pro Kalenderjahr sind Sie Mitglied in einem starken Verein und für alle arbeitsrechtlichen Probleme bestens gewappnet.

Terminvereinbarung
Wenn Sie von einer Kündigung bedroht sind, verlieren Sie bitte keine Zeit und rufen uns so schnell wie möglich an und tragen Sie einem Anwalt Ihre Situation vor. Damit sichern Sie Ihre Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis. Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Allein hinsichtlich der oben beschriebenen Drei-Wochen-Frist ist es besser, jetzt gleich bei uns anzurufen. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Oldenburg unter der Nummer 0441-24923740.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0441-24923740

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0441-24923740

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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